Makleralleinvertrag
Glossar: Makleralleinvertrag
Der Makleralleinvertrag: Exklusive Unterstützung für Ihren Immobilienverkauf in Regensburg
Erfahren Sie, wie der Makleralleinvertrag den erfolgreichen Verkauf Ihrer Immobilie in Regensburg weiter vorantreibt.
Was ist ein Makleralleinvertrag?
Der Makleralleinvertrag ist eine vertiefte Vereinbarung zwischen einem Immobilienverkäufer und einem Immobilienmakler in Regensburg. Dieser Vertrag baut auf dem Makleralleinauftrag auf und definiert die genauen Konditionen und Pflichten sowohl des Verkäufers als auch des Maklers während des Verkaufsprozesses.
Die Details des Makleralleinvertrags:
Vertragsdauer: Im Makleralleinvertrag wird die Laufzeit des Vertrags festgelegt. Dies kann eine bestimmte Anzahl von Monaten oder eine andere vereinbarte Zeitspanne sein.
Provisionsvereinbarungen: Der Makleralleinvertrag enthält klare Informationen zur Provisionshöhe, die der Verkäufer im Erfolgsfall an den Makler zahlt. Dies kann entweder ein fester Prozentsatz des Verkaufspreises oder ein anderer vereinbarter Betrag sein.
Exklusivität: Während der Laufzeit des Makleralleinvertrags darf der Verkäufer keine anderen Makler oder Dritte mit dem Verkauf seiner Immobilie beauftragen.
Verpflichtungen des Verkäufers: Der Verkäufer verpflichtet sich, dem Makler alle erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die für den Verkauf der Immobilie notwendig sind. Dies beinhaltet auch die Bereitstellung aller relevanten Dokumente wie Grundbuchauszüge oder Energieausweise.
Verpflichtungen des Maklers: Der Makler übernimmt die professionelle Vermarktung der Immobilie und setzt alle erforderlichen Maßnahmen ein, um einen erfolgreichen Verkauf zu gewährleisten. Dazu gehören die Organisation von Besichtigungen, die Präsentation auf verschiedenen Plattformen und die Verhandlung mit potenziellen Käufern.
Beispiel:
Angenommen, Sie haben einen Makleralleinauftrag mit einem Immobilienmakler in Regensburg abgeschlossen und dieser hat Ihre Immobilie erfolgreich auf dem Markt platziert. Nun entscheiden Sie sich dafür, in den Makleralleinvertrag überzugehen, um den Verkaufsprozess weiter zu strukturieren. Im Vertrag wird eine Laufzeit von sechs Monaten festgelegt, während derer der Makler alle erforderlichen Schritte unternehmen wird, um Ihren Immobilienverkauf abzuschließen. Die Provisionsvereinbarung sieht vor, dass im Erfolgsfall eine Provision in Höhe von 3% des Verkaufspreises an den Makler gezahlt wird.
Der Makleralleinvertrag schafft Klarheit und Verbindlichkeit für beide Seiten und ermöglicht eine effiziente und professionelle Abwicklung des Immobilienverkaufs in Regensburg.
Der Übergang vom Makleralleinauftrag zum Makleralleinvertrag ist ein wichtiger Schritt, um den Verkauf Ihrer Immobilie erfolgreich abzuschließen und von den Dienstleistungen eines erfahrenen Maklers zu profitieren.
Erfahren Sie, wie der Makleralleinvertrag den erfolgreichen Verkauf Ihrer Immobilie in Regensburg weiter vorantreibt.
Was ist ein Makleralleinvertrag?
Der Makleralleinvertrag ist eine vertiefte Vereinbarung zwischen einem Immobilienverkäufer und einem Immobilienmakler in Regensburg. Dieser Vertrag baut auf dem Makleralleinauftrag auf und definiert die genauen Konditionen und Pflichten sowohl des Verkäufers als auch des Maklers während des Verkaufsprozesses.
Die Details des Makleralleinvertrags:
Vertragsdauer: Im Makleralleinvertrag wird die Laufzeit des Vertrags festgelegt. Dies kann eine bestimmte Anzahl von Monaten oder eine andere vereinbarte Zeitspanne sein.
Provisionsvereinbarungen: Der Makleralleinvertrag enthält klare Informationen zur Provisionshöhe, die der Verkäufer im Erfolgsfall an den Makler zahlt. Dies kann entweder ein fester Prozentsatz des Verkaufspreises oder ein anderer vereinbarter Betrag sein.
Exklusivität: Während der Laufzeit des Makleralleinvertrags darf der Verkäufer keine anderen Makler oder Dritte mit dem Verkauf seiner Immobilie beauftragen.
Verpflichtungen des Verkäufers: Der Verkäufer verpflichtet sich, dem Makler alle erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die für den Verkauf der Immobilie notwendig sind. Dies beinhaltet auch die Bereitstellung aller relevanten Dokumente wie Grundbuchauszüge oder Energieausweise.
Verpflichtungen des Maklers: Der Makler übernimmt die professionelle Vermarktung der Immobilie und setzt alle erforderlichen Maßnahmen ein, um einen erfolgreichen Verkauf zu gewährleisten. Dazu gehören die Organisation von Besichtigungen, die Präsentation auf verschiedenen Plattformen und die Verhandlung mit potenziellen Käufern.
Beispiel:
Angenommen, Sie haben einen Makleralleinauftrag mit einem Immobilienmakler in Regensburg abgeschlossen und dieser hat Ihre Immobilie erfolgreich auf dem Markt platziert. Nun entscheiden Sie sich dafür, in den Makleralleinvertrag überzugehen, um den Verkaufsprozess weiter zu strukturieren. Im Vertrag wird eine Laufzeit von sechs Monaten festgelegt, während derer der Makler alle erforderlichen Schritte unternehmen wird, um Ihren Immobilienverkauf abzuschließen. Die Provisionsvereinbarung sieht vor, dass im Erfolgsfall eine Provision in Höhe von 3% des Verkaufspreises an den Makler gezahlt wird.
Der Makleralleinvertrag schafft Klarheit und Verbindlichkeit für beide Seiten und ermöglicht eine effiziente und professionelle Abwicklung des Immobilienverkaufs in Regensburg.
Der Übergang vom Makleralleinauftrag zum Makleralleinvertrag ist ein wichtiger Schritt, um den Verkauf Ihrer Immobilie erfolgreich abzuschließen und von den Dienstleistungen eines erfahrenen Maklers zu profitieren.
Ihr Haus oder Ihre Wohnung in Regensburg erfolgreich verkaufen – mit Vertrauen und Expertise von Obermeier Immobilien
Der Verkauf eines Hauses oder einer Wohnung in Regensburg ist mehr als nur ein Geschäft – es ist eine persönliche Entscheidung, die mit Emotionen und großen Veränderungen verbunden ist. Mit über 15 Jahren Erfahrung und als mehrfach ausgezeichneter Immobilienmakler begleitet ... Sprechen Sie uns gerne an!
- Glossar
Flurkarte Baufinanzierung Abschreibung AFA Altlast Anlageimmobilie Hausbewertung Hypothek Immobilien Immobilien-Leasing Immobilienbewertung Immobilienblase Immobiliengutachten Immobilienverkauf Indexmiete Kaltmiete Käuferbonität Kaufnebenkosten Kaution Kubatur Kündigungsfrist Ansichten Bauantrag Baugenehmigung Baugrenze Baugrundstück Bauland Baulandmobilisierungsgesetz Baulast Bausachverständiger Beleihungswert Bestellerprinzip Betriebskosten Bodengrundfläche Bodenrichtwert Bodenwert Courtage Courtage Denkmalschutz Effektivzins Eigentum Eigentümerversammlungsprotokoll Einheitswert Energieausweispflicht Erbbaurecht Erbbauzins Erbengemeinschaft Erbpacht Erbschaft Erbschaftssteuer Exposé Finanzierung Grundstückspreis Grundstücksgrenze Grundstücksverkauf Maisonette Grundstück Flurstück Gemarkung Gemeinschaftsordnung Geschossflächenzahl (GFZ) Grundbucheintrag Grunderwerbsteuer Grundflächenzahl (GRZ) Grundschuld Grundsteuer Makler Makleralleinauftrag Makleralleinvertrag Maklerkosten Maklervertrag Marktwert Mietkauf Mietspiegel Nachlassimmobilie Nachlassverwaltung Nebenkosten Nießbrauchrecht Notar Objektart Offenbarungspflicht Pacht Penthouse Pflichtteil Provision Rendite












