Koalitionsvertrag 2025: Was auf die Immobilienbranche zukommt
Am 9. April 2025 einigten sich CDU, CSU und SPD auf einen gemeinsamen Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode. Unter dem Titel "Verantwortung für Deutschland" legt das 146-seitige Papier nicht nur den politischen Kurs der kommenden Jahre fest - es enthält auch zahlreiche Regelungen, die für die Immobilienwirtschaft von großer Bedeutung sind.
Von Mietrecht über Bau- und Förderpolitik bis hin zur Versicherungspflicht: Die kommende Bundesregierung plant weitreichende Veränderungen. Obermeier Immobilien aus Regensburg klärt auf:
Mieterschutz und Mietrecht: Verlängert, verschärft, reformiert
Die Mietpreisbremse bleibt bestehen und wird in angespannten Wohnungsmärkten bis Ende 2029 verlängert. Gleichzeitig entfallen jedoch die bisher geltende Kappungsgrenze sowie die Länderöffnungsklausel. Neu eingeführt werden strengere Regelungen für Indexmieten, die Vermietung möblierter Wohnungen sowie für Kurzzeitvermietungen. Auch die Modernisierungsumlage wird reformiert: Ziel ist es, Investitionen in den Wohnungsbestand weiterhin attraktiv zu machen, ohne dabei die Bezahlbarkeit der Mieten aus den Augen zu verlieren. Eine wichtige Änderung betrifft zudem die sogenannte Schonfristzahlung: Künftig soll auch eine ordentliche Kündigung einmalig durch die Nachzahlung rückständiger Mieten abgewendet werden können - bislang war dies nur bei außerordentlichen Kündigungen möglich. Darüber hinaus wird eine Expertengruppe eingerichtet, bestehend aus Vertretern von Mieter- und Vermieterorganisationen, die bis Ende 2026 Vorschläge für eine umfassende Reform des Mietrechts vorlegen soll.
Wohnungsbau: Wohnungsbauturbo & Bürokratieabbau
Ein zentrales Versprechen der neuen Koalition ist der sogenannte "Wohnungsbauturbo", der innerhalb der ersten 100 Tage gesetzlich auf den Weg gebracht werden soll. Im Rahmen dieses Vorhabens ist unter anderem die Einführung des Gebäudetyps E geplant, um Bauprozesse zu vereinfachen. Darüber hinaus sollen steuerliche Anreize gesetzt und bürokratische Hürden bei Planungs- und Genehmigungsverfahren abgebaut werden. Zwei zentrale Förderprogramme der KfW für den Neubau und die Modernisierung von Wohnraum sind vorgesehen, ebenso wie die befristete Rückkehr der Förderfähigkeit für den Energiestandard EH55. Ergänzt wird das Maßnahmenpaket durch einen neuen Investitionsfonds, der kommunale Wohnbaugesellschaften gezielt unterstützen soll. Das übergeordnete Ziel lautet: schneller, günstiger und nachhaltiger bauen - mit einem besonderen Fokus auf städtische Engpassmärkte.
Heizungsgesetz & energetische Sanierung: Kurswechsel beim GEG
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) wird grundlegend überarbeitet, wobei das bisherige Heizungsgesetz in seiner aktuellen Form abgeschafft werden soll. Künftig soll die vermeidbare COnge als zentrale Steuerungsgröße dienen, um energetische Maßnahmen gezielter auszurichten. Die Förderung energetischer Sanierungen bleibt weiterhin bestehen, um Anreize für mehr Energieeffizienz zu schaffen. Neu ist auch, dass künftig die Sanierungskosten geerbter Immobilien steuerlich abgesetzt werden können, was Erben finanziell entlasten soll. Zudem ist vorgesehen, die nationalen Gebäudeeffizienzklassen europaweit zu harmonisieren, um mehr Transparenz und Vergleichbarkeit zu schaffen.
Wohneigentum: Starthilfe und Bürgschaften statt Grunderwerbsteuerreform
Obwohl eine Senkung der Grunderwerbsteuer ausbleibt, wollen CDU und SPD neue Wege zur Förderung von Wohneigentum gehen. Vorgesehen sind unter anderem eine "Starthilfe Wohneigentum" für Familien, eigenkapitalersetzende Maßnahmen zur Hypothekenfinanzierung sowie die Prüfung staatlicher Bürgschaften. Zudem sollen die steuerlichen Rahmenbedingungen für Neubau und Bestandssanierung verbessert werden. Auch der Verbraucherschutz wird gestärkt - so ist ein Insolvenzschutz für Käufer im Bauträgervertragsrecht in Planung.
Elementarschadenversicherung: Pflicht kommt - mit Opt-Out?

Angesichts zunehmender Naturkatastrophen gewinnt die Elementarschadenversicherung an Bedeutung. Die neue Regierung plant, dass Wohngebäudeversicherungen im Neugeschäft künftig nur noch mit Elementarschutz angeboten werden. Für bestehende Verträge soll zu einem bestimmten Stichtag eine flächendeckende Ergänzung eingeführt werden. Geplant sind außerdem eine staatliche Rückversicherung, eine Regulierung der Versicherungsbedingungen sowie die Prüfung einer Opt-Out-Lösung. Zudem sollen die Aufgaben der Planungsträger in Risikogebieten geschärft und die Haftungsregeln für Kommunen überarbeitet werden.
Fazit: Signal der Bewegung - aber Teufel steckt im Detail
Angesichts der Zunahme extremer Wetterereignisse wie Starkregen, Überschwemmungen und Stürme rückt die Elementarschadenversicherung stärker in den Fokus der politischen Agenda. Die neue Regierung plant deshalb umfassende Reformen: Künftig soll jede neue Wohngebäudeversicherung automatisch einen Elementarschutz enthalten. Für bestehende Verträge ist eine flächendeckende Ergänzung zu einem bestimmten Stichtag vorgesehen. Darüber hinaus sind eine staatliche Rückversicherung sowie eine strengere Regulierung der Versicherungsbedingungen geplant. Auch eine sogenannte Opt-Out-Lösung wird geprüft - bei dieser müsste der Versicherungsschutz aktiv abgelehnt werden. Zusätzlich sollen die Aufgaben der Planungsträger in Risikogebieten klarer definiert und die Haftungsregeln für Kommunen überarbeitet werden.
Ihr Ansprechpartner: Obermeier Immobilien in Regensburg
Als erfahrenes Immobilienunternehmen sind wir bei Obermeier Immobilien stets über aktuelle gesetzliche Entwicklungen informiert und bilden uns regelmäßig weiter, um unsere Kundinnen und Kunden kompetent beraten zu können. Bei Fragen rund um die Elementarschadenversicherung oder andere immobilienrelevante Themen steht Ihnen unser Geschäftsinhaber Jonas Obermeier jederzeit persönlich zur Verfügung.
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